Errichtung, Unterhaltung, Verteidigung und Veräußerung der Hochwasserschutzanlage Neumühlen, nachstehend "die Anlage" genannt. Die Errichtung, Unterhaltung, Verteidigung und Überwachung der Anlage sowie die Übernahme aller sich für die Gesellschafter als Eigentümer von Poldergrundstücken aus der Verordnung über private Hochwasserschutzanlagen (Polderordnung - PolderO) vom 13. Dezember 1977 in der Fassung vom 1. April 1981 (GVBL S. 28) ergebenden Pflichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Jürgen Fritz Willy Triebner
Hamburg
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gesellschaftsvertrag Blatt 87ff. Sonderband
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.11.2001. Tag der ersten Eintragung: 18.02.1999
In Ergänzung der Eintragung vom 07.04.2003 nachgetragen.
Gesellschaftsvertrag Blatt 154 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 160 ff Sonderband
Fall 25
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20.04.1998 zuletzt geändert am 30.03.2000
Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2003 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 5, 9, 12 und 14 beschlossen.
Durch Gesellschafterbeschluß vom 04.09.2003 ist der Gesellschaftsvertrag in seiner Anlage 2 (Geschäftsbesorgungsvertrag) in § 3 ergänzt worden.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.