Handelsregister · HRB 2676

Registerinformationen

Pohlmania Impact gGmbH · Amtsgericht Korbach

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Pohlmania Impact gGmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Korbach
Geschäftsanschrift
Briloner Landstr. 76, 34497 Korbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 2676
Gericht
Amtsgericht Korbach
Letzte Eintragung
18.11.2025
Abrufstand
02.02.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittlbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünsitgte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) der Bildung und Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 Abgabenordnung), b) des Umwelt- oder Naturschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 Abgabenordnung) und c) mildtätiger Zwecke (§ 53 Abgabeordnung). 3. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch a) den Betrieb von Bildungseinrichtungen sowie die Bereitstellung von Lehrmaterialien zur Vermittlung von Wissen in verschiedenen Themensbereichen; b) die Durchführung von Projekten zur Erhaltung der Biodiversität, Maßnahmen zur Renaturierung von Landschaften, zum Klimaschutz sowie die Aufklärung der Öffentlichkeit über Umweltschutzmahßnahmen und c) die unmittelbare Unterstützung von Personen, insbesondere von Kindern, die aufgrund ihrer Bedürftigkeit auf die Hilfe anderer angewiesen sind, insbesondere durch die Bereitstellung von Sach- und Geldspenden oder die Ermöglichung medizinischer Versorgung.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

David Pohlmann

Twistetal

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 09.09.2025

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.