Der Betrieb einer Erdbau- und Straßenbauunternehmung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt und kann jeder Geschäftsführer allgemein oder für den Einzelfall von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Claudia Pohl
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 01.02.1994 mit Änderung vom 29.01.1997
Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.05.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 3043 Amtsgericht Langenfeld getreten. Freigegeben am 10.04.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 40 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 55 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 58 ff. Sonderband
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (505 IN 35/18) vom 01.05.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.