Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften und privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, insbesondere bei der Gesellschaft der Altersfreunde Luise-Kiesselbach-Haus KG.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dieter Kreuz
München
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Steffen Prager
München
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29.06.1994 zuletzt geändert am 23.03.2000
Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2004 hat die Umstellung auf Euro beschlossen. Das Stammkapital beträgt nun 40.903,35 EUR.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2004 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um 15.903,35 EUR auf 25.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital) und 7 (Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2012 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2018 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Sitz, Gegenstand.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.09.1994. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 9 So.
Beschluss Bl. 12 SB;
Beschluss Bl. 12 SB; neue Satzung Bl. 20 SB;
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