Beratung bei Beschichtungen und im Anlagenbau als auch industriemäßiger Bau von und Handel mit Anlagen. Erlaubnispflichtige Rechtsgeschäfte und Tätigkeiten sind nicht Gegenstand der Gesellschaft.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Andreas Kohlhaas
Luckenbach
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Jan Anger
Hachenburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Norbert Zeitz
Westerburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29.11.2007 mit Änderung vom 19.12.2007. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.12.2007 wurde der Sitz der Gesellschaft von Köln (bisher Amtsgericht Köln, HRB 62050) nach Westerburg verlegt und dementsprechend § 2 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages geändert, die Firma der Gesellschaft und dementsprechend § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages sowie der Gegenstand des Unternehmens und dementsprechend § 3 (Gegenstand) des Gesellschaftsvertrages sowie § 6 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 auf nunmehr 100.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Hierbei wurde § 5 (Geschäftsführer, Vertretung, Geschäftsführung) geändert.
Freitext
von Amts wegen ergänzt wegen offensichtlicher Unrichtigkeit
Fall 6
Fall 8
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Montabaur (14 IN 201/15) vom 05.09.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.