die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Eingehen und Halten von Beteiligungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten und/oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Klaus Hüttemann
Krefeld
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.10.2002.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Firmenänderung und die Sitzverlegung von Stuttgart (bisher Amtsgericht Stuttgart, HRB 23381) nach Duisburg beschlossen. Gleichzeitig wurde § 4 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) sowie in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Freitext
SB Bl. 1-16
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