die Gebäudereinigung, Hausmeisterdienste, Grünanlagenservice, Winterdienst sowie die Hausverwaltung und damit zusammenhängende Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Manon Li Pless
Malchow
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.10.2019 Die Gesellschafterversammlung vom 26.01.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Sitz, § 8a ehelicher Güterstand sowie § 9 Einziehung von Geschäftsanteilen und mit ihr die Sitzverlegung von Plau am See (bisher Amtsgericht Schwerin HRB 13487) nach Malchow beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2024 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Geschäftsführung, Vertretung beschlossen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Neubrandenburg (701 IN 147/24) vom 01.07.2024 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Neubrandenburg (701 IN 147/24) vom 01.07.2024 ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Neubrandenburg (701 IN 406/25) vom 01.08.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.