Handelsregister · HRB 10141
Chronologischer Auszug
Playhouse Spielautomaten - Spielotheken GmbH · Amtsgericht Stendal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Playhouse Spielautomaten - Spielotheken GmbH b) Dessau c) Betrieb und Beteiligung an Spielhallen, artverwandten Unternehmen und Tätigkeiten und Handel mit entsprechenden Gütern. | 50.400,00 DEM | a) Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. b) Geschäftsführer: Pieper, Siegfried, Dessau | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 25.04.1990 zuletzt geändert am 21.06.1993 b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluß des Amtsgerichts Dessau vom 15.01.1997 (N 560/96) das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 12.11.2003 König b) Tag der ersten Eintragung: 15.08.1990. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Dessau, HRB 141) getreten. | |
| 2 | b) Das Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluß des Amtsgerichts Dessau vom 11.03.2004 (AZ N 560/96) gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 GesO nach Verteilung des Erlöses eingestellt. Von Amts wegen eingetragen. | a) 07.06.2004 Kurth |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.