Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 500,00 DEM der Genehmigung des erweiterten Vorstandes bedürfen.
Tag der ersten Eintragung: 15.12.1987 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.09.2006.
Satzung Blatt 3 ff. der Akten
Satzung
Satzung vom 12.08.1987
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