Handelsregister · HRB 124102
Chronologischer Auszug
PLATANUS BILDUNGS gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) PLATANUS BILDUNGS gGmbH b) Berlin Geschäftsanschrift: Berliner Straße 12, 13187 Berlin c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften der Abgabenordnung (AO) und den dort festgelegten steuerbegünstigten Zwecken. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe sowie der Familienhilfe und Förderung der Bildung und Erziehung. Die Förderung von behinderten und nicht behinderten Kindern durch Betreuung in einer vom Senat geförderten Kindertagesstätte. Dies beinhaltet die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. Das Leistungsangebot orientiert sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien. Das Erbringen von Leistungen nach §§ 29, 30, 31 und 35 SGB VIII (KJHG). a) soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII. Entsprechend der Vorgaben des § 29 SGB VIII ist soziale Gruppenarbeit als eigenständige Hilfe zur Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensstörungen bei Kindern zu verstehen. b) sozialpädagogische Betreuungshilfe/Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII Diese ambulante Hilfeform kommt bei Problemen und Verhaltensauffälligkeiten individuellerArt bei Kindern oder Jugendlichen zurAnwendung. c) Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) Diese Hilfeform ist dann angezeigt, wenn die Familie in ihrer Gesamtheit der Unterstützung bedarf. Ihre Aufgabe besteht in einer ressourcenorientierten Beratung und Begleitung aller Familienmitglieder. d) Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) Zielgruppe dieser Hilfeform sind junge Heranwachsende, die sich frühzeitig von ihrem Elternhaus gelöst haben oder sehr schlechten Kontakt zu diesem haben. e) Familientherapie, Lerntherapie, Psychotherapie (nach § 27 Abs. 3 KJHG) f) Betrieb einer staatlich anerkannten Ersatzschule im Sinne der schulrechtlichen Vorschriften. | 25.050,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Dr.rer.nat. Krüger, Karen, *XX.XX.XXXX, Stuttgart mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Geschäftsführer: 2. Scheller, Corinna, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Geschäftsführer: 3. Wendorf, Kristin, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 05.11.2009 mit Änderung vom 11.12.2009 in § 1 (Firma). | a) 12.01.2010 Quellhorst | |
| 2 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Scheller, Corinna | a) 29.06.2011 Reiner | ||||
| 3 | c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften der Abgabenordnung (AO) und den dort festgelegten steuerbegünstigten Zwecken. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe sowie der Familienhilfe und Förderung der Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Die Förderung von behinderten und nicht behinderten Kindern durch Betreuung in einer vom Senat geförderten Kindertagesstätte. Dies beinhaltet die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. Das Leistungsangebot orientiert sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien. Betrieb einer staatlich anerkannten Ersatzschule im Sinne der schulrechtlichen Vorschriften. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.01.2023 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. | a) 03.04.2023 Bruckmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.