Handelsregister · HRA 8022

Chronologischer Auszug

Planungsbüro Helm GmbH & Co. KG · Amtsgericht Wetzlar

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Planungsbüro Helm GmbH & Co. KG

b)
Aßlar
Geschäftsanschrift:
Hermannsteiner Straße 100, 35614 Aßlar
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter
sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt,
im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
HE Vermögensverwaltung GmbH, Aßlar (Amtsgericht
Wetzlar HRB 8669)
a)
Kommanditgesellschaft

c)
Kommanditist/in:
Helm, Johannes Baptist, Wetzlar, *XX.XX.XXXX, Einlage: 1.000,00
EUR.
a)
01.11.2022
Kaiser

b)
Fall 1
2b)
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom
15.05.2023 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten
Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des
von dem Einzelkaufmann Johannes Helm, Aßlar, *XX.XX.XXXX
unter der Firma Johannes Helm Planungsbüro e. K. in Aßlar
(Amtsgericht Wetzlar, HRA 8058) betriebenen Unternehmens im
Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen.

Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des
übertragenden Rechtsträgers am 01.06.2023 wirksam geworden.
a)
01.06.2023
Dittmann

b)
Fall 2

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.