der Erwerb, das Halten und die Wertsteigerung mit dem Ziel der späteren Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Anlagenbau, Anlagenservice, Kraftwerkssysteme, Kraftwerksservices und Ingenieurdienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ludger Kramer
Bochum
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Michael Norden
Castrop-Rauxel
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Jörg Marzi
Bochum
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen Prokurist(in)
Andrea Maag
Castrop-Rauxel
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 30.10.2012 mit Änderung vom 15.11.2012
Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs. 1 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 325.000,00 EUR beschlossen. Weiter wurden Änderungen in den §§ 4 Abs. 2 und 3, 9,11, 12 und 16 beschlossen.
Genehmigtes Kapital
Der Geschäftsführer ist kraft Gesellschaftsvertrages ermächtigt, innerhalb von einem Jahr seit Eintragung der Gesellschaft das Stammkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 250.000,00 EUR EUR durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital ).
Sonstige Rechtsverhältnisse
Aufgrund der durch die Gründungssatzung vom 30.10./15.11.2012 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 165.000,00 EUR am 27.11.2012 beschlossen und durchgeführt worden. Die Geschäftsführung hat am 27.11.2012 die Änderung des § 4 Abs. 1 und die Anpassung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs. 2 + 3 beschlossen. Die Geschäftsführung ist ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft innerhalb von einem Jahr ab Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um EUR 85.000 (Euro fünfundachtzigtausend) zu erhöhen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.