Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- Planetarium Wolfsburg gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Sitz
- Wolfsburg
- Geschäftsanschrift
- Uhlandweg 2, 38440 Wolfsburg
Handelsregister · HRB 100086 früher Amtsgericht Wolfsburg
Planetarium Wolfsburg gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Braunschweig
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. (Öffentlicher) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie der Kunst und Kultur - mit astronomischem Bezug. Der Satzungszweck wird insbesondere durch den Betrieb des Planetariums Wolfsburg verwirklicht. Es handelt sich um eine Einrichtung, in der den Benutzer*innen durch Vorführungen, Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen sowie die Bereitstellung von Fachliteratur Kenntnisse über Astronomie und Weltraumfahrt vermittelt werden. Neben der Wissensvermittlung fungiert das Unternehmen als kultureller Begegnungsort. Die Förderung von Kunst und Kultur nimmt die Gesellschaft in der Durchführung von unterschiedlichen kulturellen Formaten wahr, wie bspw. Konzerte, Lesungen, Workshops, theatrale sowie künstlerische Performances und Vorträge. Das Unternehmen hat hierzu das Planetariumsgebäude nebst Einrichtungen von der Stadt Wolfsburg gepachtet. 3. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 4. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter*innen erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. 5. Die Gesellschafter*innen erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 7. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar dienen. Zur Förderung des Gegenstandes kann sich die Gesellschaft unter den Voraussetzungen der 88 136 ff. Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) an anderen Unternehmen beteiligen und solche Unternehmen gründen, wenn dies den Gesellschaftszweck dient.
Vertretung
Leitung und Vertretung
Braunschweig
einzelvertretungsberechtigtWolfsburg
EinzelprokuraWeitere Registerangaben
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.