Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied, die den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam vertreten. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundbesitz sowie über die Beteiligung an Gesellschaften.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Safa`a AbuJarour
Berlin
274
Mohammed AbuJarour
Berlin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.