Erbringung von Planungsleistungen im Bereich der Architektur
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinsam oder von einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann auch in diesem Fall Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.Jedem Geschäftsführer kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden, so dass er die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten vertreten kann. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, muss dieser Architekt sein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, müssen mindestens die Hälfte dieser Geschäftsführer Architekten sein ( 8 Abs. 2 Nr. 3 BauKG NRW).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Peter Willi Kling
Neuss
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Zweigniederlassung
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20. Dezember 1996 zuletzt geändert am 28. Juni 2000
Die Gesellschafterversammlung vom 15. Juni 2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens, Berufpflichten) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tage wurde der Gesellschaftsvertrag komplett neu gefasst und insbesondere geändert in §§ 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), 4 (Geschäftsjahr) und 5 (Geschäftsführung, Vertretung).
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Neuss: 31. März 1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag und Versammlungsbeschluss Blatt 12 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.