Dienstleistung und Organisation bezüglich Druckvorstufe, Druck, DigitalPrint, Multimedia, Internet, Messebau und Messeprodukten, Werbetechnik allgemein sowie Handel mit Hard- und Software.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Hartmut Wilhelm Schmitz
Rödental
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24.11.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2005 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Weiterhin wurden die §§ 10 Abs. 5 (Abtretung von Geschäftsanteilen) und 11 Abs. 2 (Einziehung von Geschäftsanteilen) ersatzlos aufgehoben.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2007 hat die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2008 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurden geändert: §§ 1 (Firma und Sitz) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 20.12.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 7 SB;
Beschluss Bl. 22 SB Satzung Bl. 97 SB
Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 01.02.2012 (Az. IN 528/11) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 29.01.2026 (Az. 3 IN 528/11) nach Schlussverteilung aufgehoben.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.