Der Betrieb einer Online Marketing Agentur und aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Philip Leuchtenberg
Neukirchen-Vluyn
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 30.12.2014
Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) und § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die Änderung der Firma, die Änderung des Unternehmensgegenstandes, die Erhöhung des Stammkapitals von 3.000,00 EUR um 22.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR sowie die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2024 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Neukirchen-Vluyn nach Moers beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.