Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Vertrieb von innovativen Anwendungen in der Mikroskopie sowie optischen Quantentechnologien, insbesondere durch Kombination von integrierter Optik und supraleitender Elektronik zu ultraschnellen, hochsensitiven Lichtdetektoren.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Nicolai Walter
Münster
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Wladislaw Hartmann
Münster
einzelvertretungsberechtigt Prokurist(in)
Christoph Seidenstücker
Hameln
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.09.2020
Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firmenname, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 22.000,00 EUR beschlossen. Des Weiteren wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Vertretung) und eine Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.500,00 EUR beschlossen. Des Weiteren wurde eine Änderung in Ziff. 5 (Genehmigtes Kapital) und die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen.
Aufgrund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.12.2021 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2022) ist die Erhöhung des Stammkapitals um 3.542,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.03.2022 ist § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 8 (Einziehung), Ziffer 11 (Beirat) und Ziffer 14 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Genehmigtes Kapital
Die Geschäftsführer sind kraft Gesellschaftsvertrages ermächtigt, bis zum 30.06.2022 das Stammkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 3.750,00 EUR durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022).
Die im Gesellschaftsvertrag enthaltene Ermächtigung der Geschäftsführer, das Stammkapital der Gesellschaft um bis zu 3.750,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2022), beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 208,00 EUR.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.