Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein; sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann die Vertretung abweichend regeln, insbesondere Einzelvertretung anordnen und jedem Geschäftsführer gestatten, im Namen der Gesellschaft auch mit sich im eingenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (§181 BGB).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Arne Schirmacher
Brüggen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 30.03.1992, mehrfach geändert, zuletzt am 16.03.2015
Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Brüggen (bisher Amtsgericht Krefeld HR B 8396) nach Niederkrüchten beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.