Die Planung von Rohrleitungssystemen für Abwasserkanäle; das Erstellen von Kanalsanierungskonzepten; die Analyse vorhandener Kanalsysteme; die Bauleitung von Kanalbaumaßnahmen; die Verwaltung, Betreuung und Überwachung von Kanalsystemen; die zertifizierte Kanalsanierungsberatung; der Vertrieb von Kanalsanierungssystemen; der Verkauf von und die Beratung für Kanalsanierung sowie die Beratung von Firmen und Privatpersonen (nicht jedoch Rechts- und Steuerberatung).
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stefan Georg Bailly
Kamp-Lintfort
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2008
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2016 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Unternehmensvertrag
Die Gesellschaft führt einen Teil des Geschäftsbetriebes der PIPEFOCUS GMBH mit dem Sitz in Wietmarschen (Amtsgericht Osnabrück, HRB 131651) fort, mit dem Recht, den Firmenkern "Pipefocus" fortzuführen. Die Haftung der PIPEFOCUS BEZELA GMBH, Krefeld, für die im Betrieb des Geschäfts der PIPEFOCUS GMBH, Wietmarschen, begründeten Verbindlichkeiten sowie der Übergang der in dem Betriebe begründeten Forderungen auf die PIPEFOCUS BEZELA GMBH ist ausgeschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.