der Busbetrieb, die Durchführung von Stadtrundfahrten, Ausflugsfahrten, Shuttleverkehr, Schienenersatzverkehr, Linienverkehr, Gelegenheitsverkehr sowie die Verwaltung von Fahrzeugen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
André Thomas Pink
Oberhausen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2023.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2024 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Pink, André Thomas, Oberhausen, *XX.XX.XXXX unter der Firma Anthom Busbetrieb Inhaber: André Thomas Pink e.K. in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HRA 13300.) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 22.08.2023. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.11.2023 wirksam geworden.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (620 IN /1399/25) vom 01.08.2025 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (620 IN 1399/25) vom 01.08.2025 ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.