Handelsregister · HRB 125734
Chronologischer Auszug
PINK Beratung & Training gGmbH · Amtsgericht Hamburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) PINK Beratung & Training GmbH b) Hamburg Geschäftsanschrift: Lange Reihe 105, 20099 Hamburg c) die Förderung der Jugendhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Ziffer 4 Abgabenordnung (AO). Als freier Träger der Jugendhilfe ist die Gesellschaft im Rahmen der öffentlichrechtlichen Hilfen zur Erziehung (SGB VIII) tätig. Die Gesellschaft hat die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeiten zu Ziel. Die Förderung der Jugendhilfe erfolgt insbesondere durch Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff, §§ 41 ff SGB XII: - Ambulante Betreuung von Jungen und Mädchen - Erziehungsberatung - PINK-Training® (Persönlichkeitssträrkendes Integratives KonfliktTraining) - Mädchen- und jungenspezifische Konzepte der Jugendhilfe - Soziale Gruppenarbeit - Traumpädagogik und -therapie Die Ziele der Jugendhilfe werden ergänzend weiter dadurch gefördert, dass die Gesellschaft Personen, die mit diesen Jugendlichen arbeiten, durch Veranstaltungen und insbesondere Seminare in diesem Bereich fortbildet. Damit dient die. Gesellschaft auch der Volks- und Berufsbildung im Sinne von § 52 Abs. 2 Ziffer 7 Abgabenordnung (AO). Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich germeinnützige Zecke. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und nicht in erster Linie auf eigenwirtschaftlich Zwecke ausgerichtet. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. | 25.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geschäftsführer: Estorff, Susanne, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer. Geschäftsführer: Koppaetzky, Inge, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer. Geschäftsführer: Imhof, Elke, Halstenbek, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2012 | a) 21.12.2012 Kob | |
| 2 | c) Schreibfehlerberichtigung: die Förderung der Jugendhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Ziffer 4 Abgabenordnung (AO). Als freier Träger der Jugendhilfe ist die Gesellschaft im Rahmen der öffentlichrechtlichen Hilfen zur Erziehung (SGB VIII) tätig. Die Gesellschaft hat die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeiten zum Ziel. Die Förderung der Jugendhilfe erfolgt insbesondere durch Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff, §§ 41 ff SGB VIII: - Ambulante Betreuung von Jungen und Mädchen - Erziehungsberatung - PINK-Training® (Persönlichkeitsstärkendes Integratives KonfliktTraining) - Mädchen- und jungenspezifische Konzepte der Jugendhilfe - Soziale Gruppenarbeit - Traumapädagogik und -therapie Die Ziele der Jugendhilfe werden ergänzend weiter dadurch gefördert, dass die Gesellschaft Personen, die mit diesen Jugendlichen arbeiten, durch Veranstaltungen und insbesondere Seminare in diesem Bereich fortbildet. Damit dient die Gesellschaft auch der Volks- und Berufsbildung im Sinne von § 52 Abs. 2 Ziffer 7 Abgabenordnung (AO). Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich germeinnützige Zwecke. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und nicht in erster Linie auf eigenwirtschaftliche Zwecke ausgerichtet. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. | a) 09.01.2013 Bischof b) Eintragung Nr. 1 Spalte 2c) vom 21.12.2012 von Amts wegen berichtigt. | ||||
| 3 | c) erneute Schreibfehlerberichtigung: die Förderung der Jugendhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Ziffer 4 Abgabenordnung (AO). Als freier Träger der Jugendhilfe ist die Gesellschaft im Rahmen der öffentlichrechtlichen Hilfen zur Erziehung (SGB VIII) tätig. Die Gesellschaft hat die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeiten zum Ziel. Die Förderung der Jugendhilfe erfolgt insbesondere durch Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff, §§ 41 ff SGB VIII: - Ambulante Betreuung von Jungen und Mädchen - Erziehungsberatung - PINK-Training® (Persönlichkeitsstärkendes Integratives KonfliktTraining) - Mädchen- und jungenspezifische Konzepte der Jugendhilfe - Soziale Gruppenarbeit - Traumapädagogik und -therapie Die Ziele der Jugendhilfe werden ergänzend weiter dadurch gefördert, dass die Gesellschaft Personen, die mit diesen Jugendlichen arbeiten, durch Veranstaltungen und insbesondere Seminare in diesem Bereich fortbildet. Damit dient die Gesellschaft auch der Volks- und Berufsbildung im Sinne von § 52 Abs. 2 Ziffer 7 Abgabenordnung (AO). Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und nicht in erster Linie auf eigenwirtschaftliche Zwecke ausgerichtet. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. | a) 14.01.2013 Bischof b) Eintragung Nr. 2 Spalte 2c) vom 09.01.2013 von Amts wegen berichtigt. | ||||
| 4 | a) PINK Beratung & Training gGmbH c) (1) Die Gesellschaft hat den Zweck die Jugendhilfe, Erziehung und Berufsbildung zu fördern. Als freier Träger der Jugendhilfe ist die Gesellschaft im Rahmen der öffentlichrechtlichen Hilfen zur Erziehung (SGB VIII) tätig. Die Gesellschaft hat die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zum Ziel. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff, §§ 41 ff SGB VIII: - Ambulante Betreuung von Jungen und Mädchen - Erziehungsberatung - PINK-Training® (Persönlichkeitsstärkendes integratives Konflikttraining) - Mädchen- und jungenspezifische Konzepte der Jugendhilfe - Soziale Gruppenarbeit - Traumapädagogik und -therapie Die Ziele der Jugendhilfe, Erziehung und Berufsbildung werden weiter dadurch gefördert, dass die Gesellschaft Personen, die mit diesen Jugendlichen arbeiten, durch Veranstaltungen und insbesondere Seminare in diesem Bereich fortbildet. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafterinnen dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Gesellschafterinnen erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand der Gesellschaft dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten, und zwar im In- und Ausland. (4) Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 Abs. (1) (Firma) und 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens). | a) 03.06.2014 Snoek b) Fall 4 | |||
| 5 | a) Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Ausgeschieden Geschäftsführer: Koppaetzky, Inge, Hamburg, *XX.XX.XXXX Vertretung geändert, nun Geschäftsführer: Estorff, Susanne, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Vertretung geändert, nun Geschäftsführer: Imhof, Elke, Halstenbek, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2021 mit Änderung vom 15.02.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. | a) 14.03.2022 Reiche b) Fall 5 | |||
| 6 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Lindenplatz 1, 20099 Hamburg | b) Wohnort geändert, nun Geschäftsführer: Imhof, Elke, Haselau, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. | a) 01.11.2023 Landherr |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.