Handelsregister · HRB 125734

Chronologischer Auszug

PINK Beratung & Training gGmbH · Amtsgericht Hamburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
PINK Beratung & Training GmbH

b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Lange Reihe 105, 20099 Hamburg

c)
die Förderung der Jugendhilfe im Sinne von
§ 52 Abs. 2 Ziffer 4 Abgabenordnung (AO).
Als freier Träger der Jugendhilfe ist die
Gesellschaft im Rahmen der öffentlichrechtlichen Hilfen zur Erziehung (SGB VIII)
tätig. Die Gesellschaft hat die Entwicklung
junger Menschen zu eigenverantwortlichen
und gemeinschaftlichen Persönlichkeiten zu
Ziel.
Die Förderung der Jugendhilfe erfolgt
insbesondere durch Hilfen zur Erziehung
gem. §§ 27 ff, §§ 41 ff SGB XII:
- Ambulante Betreuung von Jungen und
Mädchen
- Erziehungsberatung
- PINK-Training®
(Persönlichkeitssträrkendes Integratives
KonfliktTraining)
- Mädchen- und jungenspezifische
Konzepte der Jugendhilfe
- Soziale Gruppenarbeit
- Traumpädagogik und -therapie
Die Ziele der Jugendhilfe werden
ergänzend weiter dadurch gefördert, dass
die Gesellschaft
Personen, die mit diesen Jugendlichen
arbeiten, durch Veranstaltungen und
insbesondere
Seminare in diesem Bereich fortbildet.
Damit dient die. Gesellschaft auch der
Volks- und
Berufsbildung im Sinne von § 52 Abs. 2
Ziffer 7 Abgabenordnung (AO).
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
germeinnützige Zecke. Die Gesellschaft ist
selbstlos tätig und nicht in erster Linie auf
eigenwirtschaftlich Zwecke ausgerichtet.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft
erhalten. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft wird durch zwei
Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Estorff, Susanne, Hamburg, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer.

Geschäftsführer:
Koppaetzky, Inge, Hamburg, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer.

Geschäftsführer:
Imhof, Elke, Halstenbek, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2012
a)
21.12.2012
Kob
2c)
Schreibfehlerberichtigung:
die Förderung der Jugendhilfe im Sinne von
§ 52 Abs. 2 Ziffer 4 Abgabenordnung (AO).
Als freier Träger der Jugendhilfe ist die
Gesellschaft im Rahmen der öffentlichrechtlichen Hilfen zur Erziehung (SGB VIII)
tätig. Die Gesellschaft hat die Entwicklung
junger Menschen zu eigenverantwortlichen
und gemeinschaftlichen Persönlichkeiten
zum Ziel.
Die Förderung der Jugendhilfe erfolgt
insbesondere durch Hilfen zur Erziehung
gem. §§ 27 ff, §§ 41 ff SGB VIII:
- Ambulante Betreuung von Jungen und
Mädchen
- Erziehungsberatung
- PINK-Training®
(Persönlichkeitsstärkendes Integratives
KonfliktTraining)
- Mädchen- und jungenspezifische
Konzepte der Jugendhilfe
- Soziale Gruppenarbeit
- Traumapädagogik und -therapie
Die Ziele der Jugendhilfe werden
ergänzend weiter dadurch gefördert, dass
die Gesellschaft
Personen, die mit diesen Jugendlichen
arbeiten, durch Veranstaltungen und
insbesondere
Seminare in diesem Bereich fortbildet.
Damit dient die Gesellschaft auch der
Volks- und
Berufsbildung im Sinne von § 52 Abs. 2
Ziffer 7 Abgabenordnung (AO).
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
germeinnützige Zwecke. Die Gesellschaft
ist selbstlos tätig und nicht in erster Linie
auf eigenwirtschaftliche Zwecke
ausgerichtet. Mittel der Gesellschaft dürfen
nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Gesellschafter
dürfen keine Gewinnanteile und auch keine
sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der
Körperschaft erhalten. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
a)
09.01.2013
Bischof

b)
Eintragung Nr. 1 Spalte
2c) vom 21.12.2012 von
Amts wegen berichtigt.
3c)
erneute Schreibfehlerberichtigung:
die Förderung der Jugendhilfe im Sinne von
§ 52 Abs. 2 Ziffer 4 Abgabenordnung (AO).
Als freier Träger der Jugendhilfe ist die
Gesellschaft im Rahmen der öffentlichrechtlichen Hilfen zur Erziehung (SGB VIII)
tätig. Die Gesellschaft hat die Entwicklung
junger Menschen zu eigenverantwortlichen
und gemeinschaftlichen Persönlichkeiten
zum Ziel.
Die Förderung der Jugendhilfe erfolgt
insbesondere durch Hilfen zur Erziehung
gem. §§ 27 ff, §§ 41 ff SGB VIII:
- Ambulante Betreuung von Jungen und
Mädchen
- Erziehungsberatung
- PINK-Training®
(Persönlichkeitsstärkendes Integratives
KonfliktTraining)
- Mädchen- und jungenspezifische
Konzepte der Jugendhilfe
- Soziale Gruppenarbeit
- Traumapädagogik und -therapie
Die Ziele der Jugendhilfe werden
ergänzend weiter dadurch gefördert, dass
die Gesellschaft
Personen, die mit diesen Jugendlichen
arbeiten, durch Veranstaltungen und
insbesondere Seminare in diesem Bereich
fortbildet. Damit dient die Gesellschaft auch
der Volks- und Berufsbildung im Sinne von
§ 52 Abs. 2 Ziffer 7 Abgabenordnung (AO).
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
gemeinnützige Zwecke. Die Gesellschaft ist
selbstlos tätig und nicht in erster Linie auf
eigenwirtschaftliche Zwecke ausgerichtet.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft
erhalten. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
a)
14.01.2013
Bischof

b)
Eintragung Nr. 2 Spalte
2c) vom 09.01.2013 von
Amts wegen berichtigt.
4a)
PINK Beratung & Training gGmbH

c)
(1) Die Gesellschaft hat den Zweck die
Jugendhilfe, Erziehung und Berufsbildung
zu fördern.
Als freier Träger der Jugendhilfe ist die
Gesellschaft im Rahmen der öffentlichrechtlichen Hilfen zur Erziehung (SGB VIII)
tätig. Die Gesellschaft hat die Entwicklung
junger Menschen zu eigenverantwortlichen
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten
zum Ziel.
Dieser Zweck wird verwirklicht
insbesondere durch Hilfen zur Erziehung
gem. §§ 27 ff, §§ 41 ff SGB VIII:
- Ambulante Betreuung von Jungen und
Mädchen
- Erziehungsberatung
- PINK-Training®
(Persönlichkeitsstärkendes integratives
Konflikttraining)
- Mädchen- und jungenspezifische
Konzepte der Jugendhilfe
- Soziale Gruppenarbeit
- Traumapädagogik und -therapie
Die Ziele der Jugendhilfe, Erziehung und
Berufsbildung werden weiter dadurch
gefördert, dass die Gesellschaft Personen,
die mit diesen Jugendlichen arbeiten, durch
Veranstaltungen und insbesondere
Seminare in diesem Bereich fortbildet.
(2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist
selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die
Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafterinnen dürfen
keine Gewinnanteile und auch keine
sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der
Körperschaft erhalten. Gesellschafterinnen
erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei
Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
(3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die dem
Gegenstand der Gesellschaft dienen. Sie
kann zu diesem Zweck auch andere
Unternehmen gründen, erwerben und sich
an ihnen beteiligen und
Zweigniederlassungen errichten, und zwar
im In- und Ausland.
(4) Ausgenommen sind erlaubnispflichtige
Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine
Erlaubnis vorliegt.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2014 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen,
insbesondere in den §§ 1 Abs. (1) (Firma) und 2 (Zweck und
Gegenstand des Unternehmens).
a)
03.06.2014
Snoek

b)
Fall 4
5a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Koppaetzky, Inge, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Vertretung geändert, nun
Geschäftsführer:
Estorff, Susanne, Hamburg, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.

Vertretung geändert, nun
Geschäftsführer:
Imhof, Elke, Halstenbek, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2021 mit
Änderung vom 15.02.2022 hat die Änderung des
Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung, Vertretung)
beschlossen.
a)
14.03.2022
Reiche

b)
Fall 5
6b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Lindenplatz 1, 20099 Hamburg
b)
Wohnort geändert, nun
Geschäftsführer:
Imhof, Elke, Haselau, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
a)
01.11.2023
Landherr

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.