Pilot Pflanzenöltechnologie Magdeburg e.V. (PPM e.V.)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Magdeburg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 11090
Gericht
Amtsgericht Stendal
Letzte Eintragung
21.08.2024
Abrufstand
13.02.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Eike Walter Paul Döpelheuer
Kroppenstedt
Vorstand
Thorsten Breitschuh
Gröbzig OT Werdershausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.11.1993 zuletzt geändert am 26.10.2001
Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2014 hat nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.12.2018 hat nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.12.2021 hat die Änderung des § 1 (Name, Sitz, Rechtsfähigkeit, Geschäftsjahr) der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2023 hat die Änderung des § 7 (Mitgliederversammlung) der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 03.11.1994. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Magdeburg, VR 1090) getreten. Satzung Bl. 65-68
Formwechsel
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11.08.1997 und durch Beschluss der Mitgliederversammlung des Vereins ÖHMI Umwelt- und Ernährungsforschung e.V., Sitz Magdeburg (AG Magdeburg VR 1061) vom 26. Juni 1997 ist der letztgenannte Verein auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11. August 1997 durch Übertragung seines Vermögens als Ganzes auf den Verein Pilot Pflanzenöltechnologie Magdeburg e.V. mit diesem gem. § 2 Abs. l UmwG verschmolzen.
Insolvenz
In dem Insolvenzantragsverfahren des Vereins ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 13.08.2024 (Az. 340 IN 286/24 (371)) die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters wirksam sind.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.