Der Vorstand nach § 26 BGB aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied vertritt allein. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und damit verbundenen Gebäuden oder gurndstücksgleichen Rechten die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Die abzuschließenden vertraglichen Vereinbarungen mit dem Bistum Hildesheim als Grundstückseigentümer und mit der Kirchengemeinde Heilig Kreuz Veltheim bedürfen ebenfalls der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Josef Pongratz
Veltheim
Vorstand
Manuela Brennecke
Salzgitter
Vorstand
Stefan Gernert
Hattorf
Vorstand
Roman Schromek
Cremlingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 24.07.2014 und gemäß Beschluss des Vorstands vom 24.08.2014 geändert in § 8 (Vorstand).
Die Mitgliederversammlung vom 02.10.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) beschlossen.
Freitext
Satzung Blatt 7 ff. der Akten
Neufassung der Satzung Blatt 15 ff. der Akten
Fall 2
Neufassung Satzung Blatt 28ff der Akten
Fall 3
Fall 4
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.