Vorstand gem. § 26 BGB sind der Vorsitzende, zwei Stellvertreter, der Schriftführer, der Schatzmeister und der Beisitzer. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jürgen Lange
Halberstadt
Vorstand
Carsten Albers
Blankenburg
Vorstand
Sylvia Ohms
Huy-Neinstedt
Vorstand
Reiner Straubing
Oschersleben
Vorstand
Sylvia Wasserthal
Blankenburg
Vorstand
Horst Schulze
Huy-Neinstedt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.05.1995
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 09.01.1996. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Halberstadt, VR 382) getreten. Satzung Bl. 6-9 der Registerakten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.