Der Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB. Rechtsgeschäftliche Willenserklärungen des Vorsitzenden, die eine Rechtsverpflichtung des Vereins außerhalb des normalen Geschäftsverkehrs begründen, bedürfen der Schriftform und der Gegenzeichnung des Kassenwartes und im Verhinderungsfalle eines sonstigen Vorstandsmitgliedes. Der Kassenwart erledigt die Kassengeschäfte. Zur Zahlung von Beträgen über DM 300,- ist die Gegenzeichnung des ersten Vorsitzenden erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
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Cornelia Stark
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung zuletzt geändert am: 2016-01-30
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