Jeweils 2 Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte, sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, sie dürfen im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Uta Weyand-Schäfer
Fulda
Vorstand
Eckhard Weyand
Reutlingen
Vorstand
Michael Schmitt
Fulda
Vorstand
Dirk Rosenlöcher
Hosenfeld
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 13.06.2007.
Die Mitgliederversammlung vom 15.06.2015 und 14.12.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name) und 10 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Fall 2
Fall 3
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.