Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Andreas Laser
Köln
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20.02.2004
mit Änderung vom 14.05.2004
Die Gesellschafterversammlung hat am 25.03.2008 beschlossen,
den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern,
die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 900.000,00 EUR.
§ 6 Absatz 1 (Geschäftsführung) des Gesellschaftsvertrages,
§ 7 Absatz 1 (Kündigung) des Gesellschaftsvertrages,
§ 9 Absatz 2 (Einziehungsentgelt) des Gesellschaftsvertrages,
§ 10 (Jahresabschluss, Lagebericht) des Gesellschaftsvertrages,
§ 13 Absätze 1 und 2 (Einberufung und Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung) des Gesellschaftsvertrages,
§ 14 Absatz 5 (Stimmrecht und Beschlussfassung) des Gesellschaftsvertrages,
§ 17 (Verbot unangemessener Vorteile) des Gesellschaftsvertrages,
§ 18 Absatz 1 (Schussbestimmungen) des Gesellschaftsvertrages
sind augehoben worden und neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung) Abs. 1 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) und § 14 (Stimmrecht und Beschlussfassung) Ziffer 1 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung hat am 02.09.2021 beschlossen,
den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 Ziffer 1 zu ändern,
sowie den Gesellschaftsvertrag in § 6 Ziffer (1) (Geschäftsführung) zu ändern.