Einrichtung und der Betrieb eines Online-Mehrwertdienstes für die Branchenbereiche Foto, Digitale Bildbearbeitung und ähnliche im Internet.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer, so ist dieser immer alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft entweder durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Auch bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer kann die Gesellschafterversammlung allen oder einzelnen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis erteilen. Die Gesellschafterversammlung kann auch beschließen, daß bestimmte Geschäftsführer stets nur gesamtvertreterbefugt und/oder nur zusammen mit bestimmten Geschäftsführern und/oder Prokuristen vertretungsbefugt sind. Die Gesellschafterversammlung kann alle oder einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Martin Johannes Pohl
Neuss
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 4. November 1996 zuletzt geändert am 25. November 1996
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Neuss: 16. Januar 1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag und Versammlungsbeschluss Blatt 32 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.