Handelsregister · VR 330901
Historischer Auszug
photogenX europe e.V. · Amtsgericht Stuttgart
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Vereinsregister
vr
901
a)
Tag
der
Eintragung
Amtsgericht
Calw
a)
Satzung
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
Nr.
der
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
u
4
>
|
1
1
a.
photogenX
Europe
e.V.
a)
a.
a.
05.03.2012
b.
Neubulach
Der
Vorstand
des
Vereins
im
Sinne
des
$
26
BGB
besteht
\
aus
dem
.
.
Vorsitzenden
sowie
mindestens
einem
und
höchstens
fünf
Die
Satzung
ist
am
07.01.2012
weiteren
Vorstandsmitgliedern.
b.
Satzung
Bl.5-8
Jedes
Vorstandsmitglied
vertritt
den
Verein
gerichtlich
und
außergerichtlich
jeweils
einzeln.
Die
Vertretungsbefugnis
des
Vorstands
ist
dahingehend
be-
schränkt,
dass
er
ohne
Zustimmung
der
Mitgliederversamm-
lung:
°
Immobilien
weder
veräußern
noch
erwerben
darf,
°
bewegliches
Vermögen
weder
verpfänden
noch
unbewegliches
Vermögen
mit
Hypo—
theken
belasten
darf,
°
keine
Gesellschaftsbeteiligungen
eingehen
oder
sich
an
Spekulationsgeschäften
beteiligen
darf.
b)
Oliver
Kwiatkowski,
geb.
am
18.08.1964,
Neubulach
-
Vorsitzender
-
Susanne
Childers,
geb.
am
20.05.1967,
Kailua-Kona,
HI
96740,
U.S.A.
-
Vorstandsmitglied
-
Suse
Chmell,
geb.
am
21.06.1974,
Gera
-
Vorstandsmitglied
-
Inge
Simon,
geb.
am
24.08.1965,
Rutesheim
-
Vorstandsmitglied
-
Fortsetzung
Rückseite
RS
121
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
Nr.
der
Eintra-
Amtsgericht
CALW
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
Vereinsregister
)
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
Aufgrund
der
Verordnung
vom
09.12.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Stuttgart
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Calw
wurde
die
Kennziffer
33
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
Fortsetzung
auf
dem
5
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.