Handelsregister · HRB 19919

Registerinformationen

Phönix Projektmanagement GmbH · Amtsgericht Stendal

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Phönix Projektmanagement GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Genthin
Geschäftsanschrift
Waldstraße 2, 39291 Genthin OT Schopsdorf

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 19919
Gericht
Amtsgericht Stendal
Letzte Eintragung
13.06.2022
Abrufstand
27.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte; Herbeiführung der Baureife von Grundstücken und ihrer Vermarktung; Vermittlung des Abschlusses und Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume; Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb von Anteilen an einer Kapital- oder Kommanditgesellschaft und die Übernahme der Geschäftsführung anderer Gesellschaften; die Durchführung von Maurer- und Betonarbeiten aller Art.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Liquidator(in)

Peter Reuschel-Engelmann

Genthin OT Schopsdorf

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 20.8.2013 mit Nachtrag vom 9.10.2013.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2015 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.

Insolvenz

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 12.04.2018 (Az. 7 IN 34/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
  • Die Gesellschaft ist aufgelöst.
  • Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 28.04.2022 (Az. 7 IN 34/18) nach Schlussverteilung aufgehoben worden. Nach näherer Maßgabe des Beschlusses vom 28.04.2022 bleibt die Beschlagnahmewirkung des Eröffnungsbeschlusses aufrechterhalten.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.