Handelsregister · HRB 22087

Registerinformationen

Phoenix-anwenderspezifische Systeme der elektronischen Datenverarbeitung GmbH · Amtsgericht Köln

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Phoenix-anwenderspezifische Systeme der elektronischen Datenverarbeitung GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Köln
Geschäftsanschrift
Weyer Str. 34 - 40, 50676 Köln

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 22087
Gericht
Amtsgericht Köln
Letzte Eintragung
05.03.2015
Abrufstand
02.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

die Herstellung und der Vertrieb von Computersoftware, anwenderspezifischen Komplettsystemen und Netzwerklösungen sowie die Lieferung, der Aufbau und die Installation von EDV-Systemen; die Einarbeitung, Administration und die Wartung vor Ort.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Jens Banzhaf

Hürth

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Rainer Esser

Köln

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 23.11.1990/22.01.1991, geändert am 27.08.1991.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Absatz 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 07.02.1991
  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.11.2001.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.