Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Peter Heinrich Horlemann
Uedem
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 03.08.2017
Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR zum Zwecke der Aufspaltung zur Aufnahme von Teilen des Vermögens der MAJU Vermögens- und Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 87868) beschlossen.
Formwechsel
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.07.2023 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.07.2023 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.07.2023 Teile des Vermögens der MAJU Vermögens- und Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 87868) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung übernommen. Die Aufspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.08.2023 wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.