1. Die Planung, Leitung und Ausführung von Bauleistungen aller Art für fremde und eigene Rechnung; 2. Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Anlagen und Systemen in der Energie-, Verfahrens- und Umwelttechnik, im Maschinenbau sowie in der Sanitär- und Klimatechnik; 3. Der Erwerb und die Veräußerung, die Vermietung und Verpachtung sowie die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; 4. Die Gewinnung, die Herstellung und der Vertrieb von Baustoffen und Baufertigteilen; 5. Die Entwicklung, der Betrieb und die Wartung von Bauwerken, Einrichtungen und Anlagen jeder Art sowie die Erbringung jeglicher Leistungen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang stehen oder ihm zu dienen geeignet erscheinen; 6. Die Verwertung von Patenten und sonstigen Ausnutzungsrechten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Manfred Hunkemöller
Dortmund
Vorstand
Achim Albrecht
Schwerte
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.10.1917 zuletzt geändert am 12.12.2001
Bedingtes Kapital
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.08.1998 mit Abänderung vom 30.06.1999 und 15.03.2000 beträgt die bedingte Erhöhung des Grundkapitals 6.658.500,00 Euro.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 29.06.2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Geldeinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 30.000.000,00 Euro zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Außerdem ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien mit einem rechnerischhen Anteil am Grundkapital von bis zu 520.000,00 Euro unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre als Belegschaftsaktien auszugeben. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktonäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch insoweit auszuschließen, als es erforderlich ist, um den Inhabern von der Gesellschaft oder ihren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften ausgegebener Optionsscheine oder Wandelschuldverschreibenungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Opitons- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde.
Insolvenz
. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 169 ff. Sonderband
Von Amts wegen ergänzend bzw. berichtigend eingetragen.
Fall 21
Fall 22
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.