Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der der 1. und 2.Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Der Vorstand bedarf zu Rechtsgeschäften über 3.000,00 EUR im Einzelfall oder über 15.000,00 EUR in einem Geschäftsjahr der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stella Kirgiane-Efremidis
Weinheim
Vorstand
Rudolf Kaltofen
Weinheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.03.1999 mit Änderung vom 26.09.2001.
Die Mitgliederversammlung vom 14.06.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.03.2015.
Tag der ersten Eintragung: 24.05.2000
Neufassung der Satzung: Sonderband 1 Blatt 5 f.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.