die Unternehmens- und Finanzierungsberatung, die Durchführung erlaubnisfreier Vermittlungsgeschäfte, der Erwerb und das Halten von Beteiligungen oder Rechten jeglicher Art an anderen Unternehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Zeljka Hock
Langen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14.05.2004 Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 I (Firma, bisher: Sports Investment GmbH) und § 1 II (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Stuhr (bisher Amtsgericht Walsrode HRB 111587) nach Bad Homburg v. d. Höhe sowie die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Freitext
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Beschluss Blatt 73 Hauptband II
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 149/19) vom 04.01.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die eingetragenen Vertretungsverhältnisse der Gesellschaft sind infolge des Beschlusses des Insolvenzgerichtes unrichtig (§ 384 FamFG).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.