Handelsregister · HRB 182068
Chronologischer Auszug
PGIM Germany AG · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Pramerica Real Estate Investors (Deutschland) AG b) München Geschäftsanschrift: Wittelsbacher Platz 1, 80333 München c) Durchführung von Immobilieninvestitionen, Beratung bei Immobilieninvestitionen und damit in Zusammenhang stehender Geschäfte, insbesondere Erwerb und Verwerten von Gewerbe- und Wohngrundstücken und grundstücksgleichen Rechten; Vermittlung und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge; Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung oder als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung; Vermittlung von Finanzierungen; Beratung bei Entwicklung und Durchführung von Bauvorhaben; Konzeption von Immobilienfonds. | 1.024.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. b) Vorstand: Wittl, Gerhard, Eurasburg, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 19.08.2009. b) Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Pramerica Real Estate Investors (Deutschland) GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 149632). | a) 27.10.2009 Dr. Haag | |
| 2 | b) Bestellt: Vorstand: von Werz, Georg, München, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Vorstand: Mennicken, Jan Baldem, Wörthsee-Walchstadt, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 05.11.2009 Dvorak | ||||
| 3 | b) Die Pramerica Real Estate International AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 160044) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.11.2009 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 05.11.2009 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 05.11.2009 mit der Gesellschaft verschmolzen. | a) 12.11.2009 Dr. Kallweit | ||||
| 4 | a) Pramerica Real Estate International AG | a) Die Hauptversammlung vom 05.11.2009 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. | a) 18.11.2009 Dr. Kallweit | |||
| 5 | b) Bestellt: Vorstand: Beckmann, Jobst, Solingen, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 18.11.2010 Renner | ||||
| 6 | b) Bestellt: Vorstand: Matern, Martin, München, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Vorstand: Mennicken, Jan Baldem, Wörthsee-Walchstadt, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Beckmann, Jobst, Solingen, *XX.XX.XXXX | a) 29.08.2012 Meier | ||||
| 7 | b) Bestellt: Vorstand: Ferrante, Sebastiano, Bad Homburg, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 15.01.2013 Meier | ||||
| 8 | b) Personendaten auf Anmeldung berichtigt: Vorstand: Ferrante, Sebastiano, Bad Homburg, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 21.01.2013 Meier | ||||
| 9 | b) Ausgeschieden: Vorstand: von Werz, Georg, München, *XX.XX.XXXX | a) 11.02.2013 Meier | ||||
| 10 | b) Bestellt: Vorstand: Brambring, Dominik, London, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 10.04.2013 Meier | ||||
| 11 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Wittl, Gerhard, Eurasburg, *XX.XX.XXXX | a) 29.09.2014 Hinterleitner | ||||
| 12 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Meckert, Matthias J., Frankfurt a. Main, *XX.XX.XXXX Ax, Natalie, Dachau, *XX.XX.XXXX Stoß, Martin, München, *XX.XX.XXXX Heidelmann, Jan, München, *XX.XX.XXXX | a) 16.02.2015 Meier | ||||
| 13 | c) (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen AlF (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende Investmentvermögen: a) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, b) allgemeine offene inländische Spezial- AlF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB und offene inländische SpezialAlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, wenn für Rechnung dieser Sondervermögen ausschließlich Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. e) und f) KAGB sowie die in § 253 KAGB genannten Liquiditätsanlagen - mit Ausnahme von Wertpapieren i.S.d. § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. b) KAGB und Aktien i.S.d. § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KAGB, soweit die dort genannte Grenze von fünf Prozent des Wertes des jeweiligen Sondervermögens überschritten werden würde - und Derivate zu Absicherungszwecken erworben werden. c) geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AlF im Sinne der §§ 285 ff. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in folgende Vermögensgegenstände investieren: (1) Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland; (2) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; (3) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, soweit in der Durchschau zu mindestens 80% Vermögensgegenstände gemäß Buchstabe (1) erworben werden; (4) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen; (5) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche nicht unter Buchstabe c) Ziffer (4) fallen, sofern diese die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. b) oder § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KAGB erfüllen und soweit ihr Wert jeweils fünf Prozent des Wertes des jeweiligen Investmentvermögens nicht übersteigt; (6) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB und/oder (7) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AlF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) sowie Anlageberatung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, jedoch nur soweit die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten; b) der Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen sowie c) sonstige Tätigkeiten, die mit den in dieser Ziffer 4 genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. (5) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (6) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (7) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | Prokura erloschen: Heidelmann, Jan, München, *XX.XX.XXXX | a) Die Hauptversammlung vom 10.12.2015 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand und Vertretungsregelung. | a) 05.01.2016 Breinl | |
| 14 | a) PGIM Real Estate Germany AG c) (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen AlF (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende Investmentvermögen: a) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, b) allgemeine offene inländische Spezial- AlF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - und offene inländische SpezialAlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, wenn für Rechnung dieser Sondervermögen ausschließlich Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. e) und f) KAGB sowie die in § 253 KAGB genannten Liquiditätsanlagen - mit Ausnahme von Wertpapieren i.S.d. § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. b) KAGB und Aktien i.S.d. § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KAGB, soweit die dort genannte Grenze von fünf Prozent des Wertes des jeweiligen Sondervermögens überschritten werden würde - und Derivate zu Absicherungszwecken erworben werden. c) geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AlF im Sinne der §§ 285 ff. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in folgende Vermögensgegenstände investieren: (1) Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland; (2) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; (3) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, soweit in der Durchschau zu mindestens 80% Vermögensgegenstände gemäß Buchstabe (1) erworben werden; (4) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen; (5) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche nicht unter Buchstabe c) Ziffer (4) fallen, sofern diese die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. b) oder § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KAGB erfüllen und soweit ihr Wert jeweils fünf Prozent des Wertes des jeweiligen Investmentvermögens nicht übersteigt; (6) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB und/oder (7) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AlF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) sowie Anlageberatung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, jedoch nur soweit die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten; b) der Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen sowie c) sonstige Tätigkeiten, die mit den in dieser Ziffer 4 genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. (5) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (6) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (7) Die Gesellschaft darf ihren Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen Gelddarlehen für eigene Rechnung gewähren. (8) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) Die Hauptversammlung vom 13.05.2016 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 19.05.2016 Breinl | |||
| 15 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Meier, Peter, Beilngries, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Ax, Natalie, Dachau, *XX.XX.XXXX | a) 14.09.2017 Baier | ||||
| 16 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Atilgan, Selvi, München, *XX.XX.XXXX | a) 27.04.2018 Baier | ||||
| 17 | b) Bestellt: Vorstand: Dr. Kallenbrunnen, Thomas, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Prokura erloschen: Stoß, Martin, München, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Reissner, Markus, München, *XX.XX.XXXX Weber, Andreas, München, *XX.XX.XXXX | a) 16.01.2019 Baier | |||
| 18 | b) Bestellt: Vorstand: Schwarz, Rüdiger Michael, Luxembourg / Luxemburg, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Kallenbrunnen, Thomas, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Waldschmidt, Tobias Christian, Kelkheim (Taunus), *XX.XX.XXXX Perlet, Boris, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Prinzessin zu Wied, Lucia, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Dr. Cochet, Olivier, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 10.08.2021 Baier | |||
| 19 | c) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende Investmentvermögen: Immobilien- Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB; allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB und offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, wenn für Rechnung dieser Sondervermögen ausschließlich Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) bis h) KAGB erworben werden; geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF im Sinne der §§ 285 ff. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in folgende Vermögensgegenstände investieren: Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland; Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind; Wertpapiere gemäß § 193 KAGB; Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB und/oder Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände im Sinne von diesem lit. c) erwerben dürfen; Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB i. V. m. den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände im Sinne von diesem lit. c) erwerben dürfen. Die Gesellschaft darf im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines inländischen geschlossenen Spezial-AIF gemäß § 285 Abs. 3 KAGB als auch unter entsprechender Anwendung des § 285 Abs. 3 KAGB für Rechnung allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF und allgemeiner inländischer offener Spezial- AIF mit festen Anlagebedingungen sowie geschlossener Publikums-AIF gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB gewähren. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) sowie Anlageberatung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, jedoch nur soweit die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten; die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 2 KAGB); die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (§ 20 Abs. 3 Nr. 3 KAGB); die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen AIF für andere (§ 20 Abs. 3 Nr. 4 KAGB); die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB); der Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen sowie sonstige Tätigkeiten, die mit den in dieser Ziffer 4 genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. | a) Die Hauptversammlung vom 30.03.2022 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. | a) 01.06.2022 Dr. Schwarz | |||
| 20 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Brambring, Dominik, London, *XX.XX.XXXX | a) 11.01.2024 Baier |
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