Handelsregister · HRB 182068

Chronologischer Auszug

PGIM Germany AG · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Pramerica Real Estate Investors
(Deutschland) AG

b)
München
Geschäftsanschrift:
Wittelsbacher Platz 1, 80333 München

c)
Durchführung von Immobilieninvestitionen,
Beratung bei Immobilieninvestitionen und
damit in Zusammenhang stehender
Geschäfte, insbesondere Erwerb und
Verwerten von Gewerbe- und
Wohngrundstücken und
grundstücksgleichen Rechten; Vermittlung
und Nachweis der Gelegenheit zum
Abschluss solcher Verträge; Vorbereitung
und Durchführung von Bauvorhaben als
Bauherr im eigenen Namen für eigene oder
fremde Rechnung oder als Baubetreuer im
fremden Namen für fremde Rechnung;
Vermittlung von Finanzierungen; Beratung
bei Entwicklung und Durchführung von
Bauvorhaben; Konzeption von
Immobilienfonds.
1.024.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
gemeinsam vertreten.

b)
Vorstand:
Wittl, Gerhard, Eurasburg, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 19.08.2009.

b)
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der
Pramerica Real Estate Investors (Deutschland) GmbH mit dem
Sitz in München (Amtsgericht München HRB 149632).
a)
27.10.2009
Dr. Haag
2b)
Bestellt:
Vorstand:
von Werz, Georg, München, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Bestellt:
Vorstand:
Mennicken, Jan Baldem, Wörthsee-Walchstadt,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
05.11.2009
Dvorak
3b)
Die Pramerica Real Estate International AG mit dem Sitz in
München (Amtsgericht München HRB 160044) ist auf Grund
des Verschmelzungsvertrages vom 05.11.2009 sowie des
Beschlusses der Hauptversammlung vom 05.11.2009 und des
Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden
Gesellschaft vom 05.11.2009 mit der Gesellschaft
verschmolzen.
a)
12.11.2009
Dr. Kallweit
4a)
Pramerica Real Estate International AG
a)
Die Hauptversammlung vom 05.11.2009 hat die Änderung des
§ 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
a)
18.11.2009
Dr. Kallweit
5b)
Bestellt:
Vorstand:
Beckmann, Jobst, Solingen, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
18.11.2010
Renner
6b)
Bestellt:
Vorstand:
Matern, Martin, München, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Ausgeschieden:
Vorstand:
Mennicken, Jan Baldem, Wörthsee-Walchstadt,
*XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Beckmann, Jobst, Solingen, *XX.XX.XXXX
a)
29.08.2012
Meier
7b)
Bestellt:
Vorstand:
Ferrante, Sebastiano, Bad Homburg, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
15.01.2013
Meier
8b)
Personendaten auf Anmeldung berichtigt:
Vorstand:
Ferrante, Sebastiano, Bad Homburg, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
21.01.2013
Meier
9b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
von Werz, Georg, München, *XX.XX.XXXX
a)
11.02.2013
Meier
10b)
Bestellt:
Vorstand:
Brambring, Dominik, London, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
10.04.2013
Meier
11b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Wittl, Gerhard, Eurasburg, *XX.XX.XXXX
a)
29.09.2014
Hinterleitner
12Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Meckert, Matthias J., Frankfurt a. Main,
*XX.XX.XXXX
Ax, Natalie, Dachau, *XX.XX.XXXX
Stoß, Martin, München, *XX.XX.XXXX
Heidelmann, Jan, München, *XX.XX.XXXX
a)
16.02.2015
Meier
13c)
(1) Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
AlF (kollektive Vermögensverwaltung).
(2) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind folgende
Investmentvermögen:
a) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§
230 ff. KAGB,
b) allgemeine offene inländische Spezial-
AlF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss
von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB und
offene inländische SpezialAlF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,
wenn für Rechnung dieser Sondervermögen
ausschließlich Vermögensgegenstände im
Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. e) und f)
KAGB sowie die in § 253 KAGB genannten
Liquiditätsanlagen - mit Ausnahme von
Wertpapieren i.S.d. § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr.
4 lit. b) KAGB und Aktien i.S.d. § 253 Abs. 1
Satz 1 Nr. 5 KAGB, soweit die dort genannte
Grenze von fünf Prozent des Wertes des
jeweiligen Sondervermögens überschritten
werden würde - und Derivate zu
Absicherungszwecken erworben werden.
c) geschlossene inländische Publikums-AlF
gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie
geschlossene inländische Spezial-AlF im
Sinne der §§ 285 ff. KAGB, die nach ihren
Anlagebedingungen das bei ihnen
angelegte Geld in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
(1) Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland;
(2) Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der
Satzung nur Vermögensgegenstände im
Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261
Abs. 2 Nr. 1 KAGB, sowie die zur
Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder Beteiligungen
an solchen Gesellschaften erwerben dürfen;
(3) Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, soweit in der
Durchschau zu mindestens 80%
Vermögensgegenstände gemäß
Buchstabe (1) erworben werden;
(4) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche
die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1
Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen;
(5) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche
nicht unter Buchstabe c) Ziffer (4) fallen,
sofern diese die Anforderungen des § 253
Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. b) oder § 253 Abs. 1
Satz 1 Nr. 5 KAGB erfüllen und soweit ihr
Wert jeweils fünf Prozent des Wertes des
jeweiligen Investmentvermögens nicht
übersteigt;
(6) Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB und/oder
(7) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB.
(3) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF
und ausländische AlF, die mit den oben
genannten inländischen
Investmentvermögen vergleichbar sind.
(4) Daneben betreibt die Gesellschaft
folgende Dienst- und
Nebendienstleistungen:
a) Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung) sowie
Anlageberatung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1
KAGB, jedoch nur soweit die Gesellschaft
befugt ist, auch Investmentvermögen mit
entsprechenden Vermögensgegenständen
zu verwalten;
b) der Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen sowie
c) sonstige Tätigkeiten, die mit den in
dieser Ziffer 4 genannten Dienstleistungen
und Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind.
(5) Die Gesellschaft darf Geschäfte
betreiben, die zur Anlage ihres eigenen
Vermögens erforderlich sind.
(6) Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen oder Unternehmen
gründen, wenn der Geschäftszweck des
Unternehmens gesetzlich oder
satzungsmäßig im Wesentlichen auf die
Geschäfte ausgerichtet ist, welche die
Gesellschaft selbst betreiben darf und eine
Haftung der Gesellschaft aus der
Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist. Die
Gesellschaft kann im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten oder
erwerben.
(7) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben.
a)
Die Gesellschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Prokura erloschen:
Heidelmann, Jan, München, *XX.XX.XXXX
a)
Die Hauptversammlung vom 10.12.2015 hat die Satzung neu
gefasst.
Dabei wurde geändert: Gegenstand und Vertretungsregelung.
a)
05.01.2016
Breinl
14a)
PGIM Real Estate Germany AG

c)
(1) Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
AlF (kollektive Vermögensverwaltung).
(2) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind folgende
Investmentvermögen:
a) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§
230 ff. KAGB,
b) allgemeine offene inländische Spezial-
AlF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss
von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - und
offene inländische SpezialAlF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,
wenn für Rechnung dieser Sondervermögen
ausschließlich Vermögensgegenstände im
Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. e) und f)
KAGB sowie die in § 253 KAGB genannten
Liquiditätsanlagen - mit Ausnahme von
Wertpapieren i.S.d. § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr.
4 lit. b) KAGB und Aktien i.S.d. § 253 Abs. 1
Satz 1 Nr. 5 KAGB, soweit die dort genannte
Grenze von fünf Prozent des Wertes des
jeweiligen Sondervermögens überschritten
werden würde - und Derivate zu
Absicherungszwecken erworben werden.
c) geschlossene inländische Publikums-AlF
gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie
geschlossene inländische Spezial-AlF im
Sinne der §§ 285 ff. KAGB, die nach ihren
Anlagebedingungen das bei ihnen
angelegte Geld in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
(1) Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland;
(2) Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der
Satzung nur Vermögensgegenstände im
Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261
Abs. 2 Nr. 1 KAGB, sowie die zur
Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder Beteiligungen
an solchen Gesellschaften erwerben dürfen;
(3) Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, soweit in der
Durchschau zu mindestens 80%
Vermögensgegenstände gemäß
Buchstabe (1) erworben werden;
(4) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche
die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1
Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen;
(5) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche
nicht unter Buchstabe c) Ziffer (4) fallen,
sofern diese die Anforderungen des § 253
Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. b) oder § 253 Abs. 1
Satz 1 Nr. 5 KAGB erfüllen und soweit ihr
Wert jeweils fünf Prozent des Wertes des
jeweiligen Investmentvermögens nicht
übersteigt;
(6) Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB und/oder
(7) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB.
(3) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF
und ausländische AlF, die mit den oben
genannten inländischen
Investmentvermögen vergleichbar sind.
(4) Daneben betreibt die Gesellschaft
folgende Dienst- und
Nebendienstleistungen:
a) Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung) sowie
Anlageberatung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1
KAGB, jedoch nur soweit die Gesellschaft
befugt ist, auch Investmentvermögen mit
entsprechenden Vermögensgegenständen
zu verwalten;
b) der Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen sowie
c) sonstige Tätigkeiten, die mit den in
dieser Ziffer 4 genannten Dienstleistungen
und Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind.
(5) Die Gesellschaft darf Geschäfte
betreiben, die zur Anlage ihres eigenen
Vermögens erforderlich sind.
(6) Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen oder Unternehmen
gründen, wenn der Geschäftszweck des
Unternehmens gesetzlich oder
satzungsmäßig im Wesentlichen auf die
Geschäfte ausgerichtet ist, welche die
Gesellschaft selbst betreiben darf und eine
Haftung der Gesellschaft aus der
Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist. Die
Gesellschaft kann im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten oder
erwerben.
(7) Die Gesellschaft darf ihren Mutter-,
Tochter- und Schwesterunternehmen
Gelddarlehen für eigene Rechnung
gewähren.
(8) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben.
a)
Die Hauptversammlung vom 13.05.2016 hat die Änderung der
§§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der
Satzung beschlossen.
a)
19.05.2016
Breinl
15Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Meier, Peter, Beilngries, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Ax, Natalie, Dachau, *XX.XX.XXXX
a)
14.09.2017
Baier
16Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Atilgan, Selvi, München, *XX.XX.XXXX
a)
27.04.2018
Baier
17b)
Bestellt:
Vorstand:
Dr. Kallenbrunnen, Thomas, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
Prokura erloschen:
Stoß, Martin, München, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Reissner, Markus, München, *XX.XX.XXXX
Weber, Andreas, München, *XX.XX.XXXX
a)
16.01.2019
Baier
18b)
Bestellt:
Vorstand:
Schwarz, Rüdiger Michael, Luxembourg /
Luxemburg, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Ausgeschieden:
Vorstand:
Dr. Kallenbrunnen, Thomas, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Waldschmidt, Tobias Christian, Kelkheim
(Taunus), *XX.XX.XXXX
Perlet, Boris, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
Prinzessin zu Wied, Lucia, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
Dr. Cochet, Olivier, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
a)
10.08.2021
Baier
19c)
Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung). Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung sind
folgende Investmentvermögen: Immobilien-
Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB;
allgemeine offene inländische Spezial-AIF
gemäß § 282 KAGB unter Ausschluss von
Hedgefonds gemäß § 283 KAGB und
offene inländische Spezial-AIF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,
wenn für Rechnung dieser Sondervermögen
ausschließlich Vermögensgegenstände im
Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) bis h)
KAGB erworben werden; geschlossene
inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261
ff. KAGB sowie geschlossene inländische
Spezial-AIF im Sinne der §§ 285 ff. KAGB,
die nach ihren Anlagebedingungen das bei
ihnen angelegte Geld in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und
Agrarland; Anteile oder Aktien an
Gesellschaften, die nach dem
Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur
Vermögensgegenstände im Sinne des §
261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1
KAGB, sowie die zur Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder Beteiligungen
an solchen Gesellschaften erwerben dürfen;
Beteiligungen an Unternehmen, die nicht
zum Handel an einer Börse zugelassen
oder in einen organisierten Markt
einbezogen sind; Wertpapiere gemäß § 193
KAGB; Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB und/oder Bankguthaben gemäß §
195 KAGB; Anteile oder Aktien an
geschlossenen inländischen Publikums-AIF
nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB
oder an europäischen oder ausländischen
geschlossenen Publikums-AIF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt, die Vermögensgegenstände im
Sinne von diesem lit. c) erwerben dürfen;
Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der
§§ 285 bis 292 KAGB i. V. m. den §§ 273
bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB
oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder
ausländischen geschlossenen Spezial-AIF,
deren Anlagepolitik vergleichbaren
Anforderungen unterliegt, die
Vermögensgegenstände im Sinne von
diesem lit. c) erwerben dürfen. Die
Gesellschaft darf im Rahmen der
kollektiven Vermögensverwaltung
Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines
inländischen geschlossenen Spezial-AIF
gemäß § 285 Abs. 3 KAGB als auch unter
entsprechender Anwendung des § 285 Abs.
3 KAGB für Rechnung allgemeiner
inländischer offener Spezial-AIF und
allgemeiner inländischer offener Spezial-
AIF mit festen Anlagebedingungen sowie
geschlossener Publikums-AIF gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 8 KAGB gewähren. Gegenstand
der kollektiven Vermögensverwaltung sind
daneben EU-AIF und ausländische AIF, die
mit den oben genannten inländischen
Investmentvermögen vergleichbar sind.
Daneben betreibt die Gesellschaft folgende
Dienst- und Nebendienstleistungen:
Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung) sowie
Anlageberatung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1
KAGB, jedoch nur soweit die Gesellschaft
befugt ist, auch Investmentvermögen mit
entsprechenden Vermögensgegenständen
zu verwalten; die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung gemäß § 20
Abs. 3 Nr. 2 KAGB); die Anlageberatung
bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne
des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes
(§ 20 Abs. 3 Nr. 3 KAGB); die Verwahrung
und Verwaltung von Anteilen an
inländischen Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
AIF für andere (§ 20 Abs. 3 Nr. 4 KAGB);
die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung
gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB); der
Vertrieb und das Pre-Marketing von
Anteilen oder Aktien an fremden
Investmentvermögen sowie sonstige
Tätigkeiten, die mit den in dieser Ziffer 4
genannten Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind. Die Gesellschaft darf
Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres
eigenen Vermögens erforderlich sind.
a)
Die Hauptversammlung vom 30.03.2022 hat die Satzung neu
gefasst.
Dabei wurde geändert: Gegenstand.
a)
01.06.2022
Dr. Schwarz
20b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Brambring, Dominik, London, *XX.XX.XXXX
a)
11.01.2024
Baier

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.