Handelsregister · VR 720071

Chronologischer Auszug

"Pflegeverbund-Stuttgart" (P.V.S) e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Pflegeverbund-Stuttgart" (P.V.S) e.V.

b)
Stuttgart
a)
Der Vorstand besteht mindestens aus dem 1.
Vorsitzenden, dessen Stellvertreter, dem Schriftführer
und dem Kassenwart.
Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt;
ansonsten vertreten zwei Mitglieder des Vorstandes
gemeinsam, von denen eines der Stellvertreter sein
muss.
Zu Anschaffungen und Ausgaben des Vereins von im
Einzelfall mehr als 100,-- EUR ist der 1. Vorsitzende nur
zusammen mit dem Stellvertretenden Vorsitzenden oder
einem anderen Vorstandsmitglied berechtigt, bzw. sind
jeweils zwei Mitglieder des Vorstands berechtigt, von
denen eines der Stellvertreter sein muss.
Hinsichtlich des Abschlusses von Vereinbarungen und
Verträgen, die dem Verein laufende Verpflichtungen
auferlegen (Dauerschuldverhältnisse), ist die
Vertretungsmacht des Vorstandes mit Wirkung gegen
Dritte dahin beschränkt, dass es zu deren Wirksamkeit
der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.

b)
1. Vorsitzender:
Neugebauer, Lutz, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Stellvertreterin:
Zovko, Biljana, geb. Micic, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Kassenwart:
de Jong, Lieke, Filderstadt, *XX.XX.XXXX
Schriftführerin:
Hinz, Dagmar, Esslingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 11.05.2005 mit Nachtrag vom 25.07.2005..
a)
09.01.2006
Kohler

b)
Satzung:
Sonderband
Blatt 3
Nachtrag:
Sonderband
Blatt 6/8
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand besteht mindestens aus dem 1.
Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt;
ansonsten vertreten zwei Mitglieder des Vorstandes
gemeinsam, von denen eines der Stellvertreter sein
muss.
Zu Anschaffungen und Ausgaben des Vereins von im
Einzelfall mehr als 100,-- EUR ist der 1. Vorsitzende nur
zusammen mit dem Stellvertretenden Vorsitzenden oder
einem anderen Vorstandsmitglied berechtigt, bzw. sind
jeweils zwei Mitglieder des Vorstands berechtigt, von
denen eines der Stellvertreter sein muss.
Hinsichtlich des Abschlusses von Vereinbarungen und
Verträgen, die dem Verein laufende Verpflichtungen
auferlegen (Dauerschuldverhältnisse), ist die
Vertretungsmacht des Vorstandes mit Wirkung gegen
Dritte dahin beschränkt, dass es zu deren Wirksamkeit
der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.

b)
Nicht mehr
Kassenwart:
de Jong, Lieke, Filderstadt, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlungen vom 14.03.2007 und vom 22.11.2007 haben die Änderung
der Satzung in § 1 ( bzgl. Sitz ), § 3 ( Mitgliedschaft ), § 7 ( Vorstand ) und § 8 (
Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
17.09.2008
von Au

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 12 und 17
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind
mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.

b)
Nun bestellt als
Liquidator:
Zovko, Biljana, geb. Micic, Stuttgart, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Neugebauer, Lutz, Stuttgart, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Schriftführerin:
Hinz, Dagmar, geb. Schupp, Esslingen, *XX.XX.XXXX
b)
Der Verein ist aufgelöst.
a)
07.02.2017
Krzykowski

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.