Handelsregister · VR 720071
Chronologischer Auszug
"Pflegeverbund-Stuttgart" (P.V.S) e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) "Pflegeverbund-Stuttgart" (P.V.S) e.V. b) Stuttgart | a) Der Vorstand besteht mindestens aus dem 1. Vorsitzenden, dessen Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt; ansonsten vertreten zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam, von denen eines der Stellvertreter sein muss. Zu Anschaffungen und Ausgaben des Vereins von im Einzelfall mehr als 100,-- EUR ist der 1. Vorsitzende nur zusammen mit dem Stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied berechtigt, bzw. sind jeweils zwei Mitglieder des Vorstands berechtigt, von denen eines der Stellvertreter sein muss. Hinsichtlich des Abschlusses von Vereinbarungen und Verträgen, die dem Verein laufende Verpflichtungen auferlegen (Dauerschuldverhältnisse), ist die Vertretungsmacht des Vorstandes mit Wirkung gegen Dritte dahin beschränkt, dass es zu deren Wirksamkeit der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf. b) 1. Vorsitzender: Neugebauer, Lutz, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Stellvertreterin: Zovko, Biljana, geb. Micic, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Kassenwart: de Jong, Lieke, Filderstadt, *XX.XX.XXXX Schriftführerin: Hinz, Dagmar, Esslingen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 11.05.2005 mit Nachtrag vom 25.07.2005.. | a) 09.01.2006 Kohler b) Satzung: Sonderband Blatt 3 Nachtrag: Sonderband Blatt 6/8 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht mindestens aus dem 1. Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt; ansonsten vertreten zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam, von denen eines der Stellvertreter sein muss. Zu Anschaffungen und Ausgaben des Vereins von im Einzelfall mehr als 100,-- EUR ist der 1. Vorsitzende nur zusammen mit dem Stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied berechtigt, bzw. sind jeweils zwei Mitglieder des Vorstands berechtigt, von denen eines der Stellvertreter sein muss. Hinsichtlich des Abschlusses von Vereinbarungen und Verträgen, die dem Verein laufende Verpflichtungen auferlegen (Dauerschuldverhältnisse), ist die Vertretungsmacht des Vorstandes mit Wirkung gegen Dritte dahin beschränkt, dass es zu deren Wirksamkeit der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf. b) Nicht mehr Kassenwart: de Jong, Lieke, Filderstadt, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlungen vom 14.03.2007 und vom 22.11.2007 haben die Änderung der Satzung in § 1 ( bzgl. Sitz ), § 3 ( Mitgliedschaft ), § 7 ( Vorstand ) und § 8 ( Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 17.09.2008 von Au b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 12 und 17 | |
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. b) Nun bestellt als Liquidator: Zovko, Biljana, geb. Micic, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Neugebauer, Lutz, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schriftführerin: Hinz, Dagmar, geb. Schupp, Esslingen, *XX.XX.XXXX | b) Der Verein ist aufgelöst. | a) 07.02.2017 Krzykowski |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.