Handelsregister · VR 140314

Chronologischer Auszug

Pflegeverbund im Landkreis Nienburg e.V. · Amtsgericht Walsrode

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Pflegeverbund im Landkreis Nienburg e.V.

b)
Raddestorf
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste und der
zweite Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassierer.
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die
Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen
Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 S. 2 BGB),
dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu
allen sonsitigen Verfügungen über Grundstücke (und
grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur
Aufnahme eines Kredites von mehr als 5.000,00 die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
1. Vorsitzender:
Christoffer, Thomas, Heimleiter, Petershagen
2. Vorsitzender:
Balkau, Olaf, Diakon und Heimleiter, Raddestorf
Schriftführer:
Tobeck, Martina, Bürokauffrau, Landesbergen
Kassierer:
Schwarze-Schilling, Claudia, Finanzbuchhalterin,
Bückeburg
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.06.2000 zuletzt geändert am 06.10.2000
a)
14.09.2006
Tautenhahn

b)
Satzung Bl. 19-24 d.A.

Tag der ersten Eintragung:
11.01.2001
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
14.09.2006.
2a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 05.06.2000 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung
vom 06.10.2000 geändert.
a)
27.06.2007
Przybylski

b)
Die Rechtsform wurde
entsprechend § 319 ZPO von
Amts wegen berichtigt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.