Das Betreiben einer Pflegeschule, insbesondere die Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau, sowie die gesamte Breite der Fort- und Weiterbildung von Pflegekräften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Nadine Bork
Kempen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Uwe Bork
Kempen
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 27.01.2020
Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2020 hat zum Zwecke der Übernahme durch Ausgliederung des von Frau Nadine Bork, geb. 12.10.1976 , als Inhaberin der Firma Pflegeschule Bork e.K. mit Sitz in Kempen ( Amtsgericht Kempen, HRA 6978) betriebenen Unternehmens die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 07.07.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.07.2020 das von Frau Nadine Bork, geb. am 12.10.1976 als Inhaberin der Firma Pflegeschule Bork e.K. mit Sitz in Kempen (AG Krefeld, HRA 6978) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.