Altenpflege sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Heimatpflege. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Einrichtungen im Landkreis Aurich.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Tanja Frerichs
Neuschoo
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Hilko Hinrichs
Halbemond
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2011
Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2021 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2025 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr), § 2 (Zweck der Gesellschaft und Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Stammkapital, Gesellschafter, Stammeinlage), § 4 (Gemeinnützigkeit), § 7 (Gesellschafterversammlung), § 9 (Beirat), sowie § 10 (Wirtschaftsplan, Jahresabschluss, Offenlegung und Ergebnisverwendung) und mit ihr die Änderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen des Landkreises Aurich (die Unternehmen/Pflegeeinrichtungen Johann-Christian-Reil Haus und Helenenstift) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.08.2011 und des Zustimmungsbeschlusses des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2011.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.