Übernahme des Pflegedienstes Elbeth Schwalger und der Weiterbetrieb eines ambulanten Pflegedienstes, hauswirtschaftliche Versorgung, Grundpflege, 24-Stunden-Pflege, Beatmungspflege, Behandlungspflege, Tagespflege unter diesem Namen sowie zusätzlich Krankenfahrten sitzender oder liegender Personen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Pakize Kaya
Kempen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Tolunay Kaya
Kempen
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 04.11.2016
Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und § 4 Absatz 2 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.10.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (43 IN 5/25) vom 20.02.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.