Handelsregister · HRB 206364

Chronologischer Auszug

Pflaster-Müller-Geschäftsführungs-GmbH · Amtsgericht Jena

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Pflaster-Müller-Geschäftsführungs-GmbH

b)
Bad Lobenstein

c)
die Übernahme der Geschäftsführung und
Vertretung anderer Unternehmen,
insbesondere die Beteiligung als persönlich
haftende, geschäftsführende
Gesellschafterin an der
Kommanditgesellschaft unter der Firma
Pflaster-Müller GmbH & Co mit dem Sitz in
Bad Lobenstein, deren Gegenstand den
Betrieb einer Pflasterei, Steinsetzerei und
Straßenbau umfaßt.
25.600,00
EUR
b)
Geschäftsführer:
Müller, Thomas, Straßenbaumeister, Bad
Lobenstein
einzelvertretungsberechtigt;
Geschäftsführer:
Müller, Heiko, Straßenbaumeister, Bad
Lobenstein
einzelvertretungsberechtigt;
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.12.1996 zuletzt geändert am
27.12.2002
a)
09.05.2006
Gauer

b)
Tag der ersten
Eintragung: 17.02.1997.
Dieses Blatt ist unter
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit auf EDV
umgeschrieben und von
Amts wegen berichtigt
worden und dabei an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Bl.
6 ff. SB.
2b)
Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts
wegen eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Gewerbegebiet Unterlemnitz 10, 07356 Bad
Lobenstein
a)
08.07.2010
Gebhardt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.