Handelsregister · VR 13211
Chronologischer Auszug
Pflanzerverein Blumenhain e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Pflanzerverein Blumenhain e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und dem Verantwortlichen für Gemeinschaftsarbeit. Für die Auszahlung vom Geschäftskonto sind die Unterschriften des Kassierers und eines weiteren Vorstandsmitgliedes notwendig. Auszahlungen sind nur auf Weisung des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden vorzunehmen. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder in Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden. b) Vorsitzender: 1. Kassler, Frank-Thomas, *XX.XX.XXXX, Berlin Stellvertretender Vorsitzender: 2. Peukert, Margot, Berlin Schriftführer: 3. Kuß, Monika, *XX.XX.XXXX, Berlin Kassierer: 4. Palm, Klaus, *XX.XX.XXXX, Berlin Verantwortlicher für Gemeinschaftsarbeit: 5. Broetzmann, Karin, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am: 21.04.1990. Die Satzung ist geändert und neu gefasst am: 25.04.1992 mit letzter Änderung vom: 18.09.1993. | a) 05.10.2006 König b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 32-41a Beschluss Bl. 29-31, 65-77, 87 |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und dem Verantwortlichen für Gemeinschaftsarbeit. Für das Geschäftskonto haben der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassierer Einzelvollmacht. Auszahlungen sind nur auf Weisung des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden vorzunehmen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Kassenführung) und in § 13 (Vorstand) beschlossen. | a) 30.07.2010 Müller b) Satzung Bl. 133-142 Beschluss Bl. 132/146/150 | |
| 3 | b) Nicht mehr Kassierer: 4. Palm, Klaus Kassierer: 6. Reim, Lars, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 20.01.2014 Loest | ||
| 4 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer. Für das Geschäftskonto haben der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassierer Einzelvollmacht. Auszahlungen sind nur auf Weisung des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden vorzunehmen. b) Nicht mehr Verantwortlicher für Gemeinschaftsarbeit: 5. Broetzmann, Karin | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.09.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsbereich), § 12 (Die Mitgliederversammlung) und in § 13 (Vorstand der Kleingartensparte) beschlossen. | a) 20.02.2014 Loest b) Satzung Bl. 32-41a Beschluss Bl. 159/175 (163-172) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.