Handelsregister · VR 13211

Chronologischer Auszug

Pflanzerverein Blumenhain e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Pflanzerverein Blumenhain e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer
und dem Verantwortlichen für Gemeinschaftsarbeit.
Für die Auszahlung vom Geschäftskonto sind die Unterschriften des Kassierers und eines weiteren Vorstandsmitgliedes notwendig. Auszahlungen sind nur auf Weisung
des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden
vorzunehmen.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder in Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden.

b)
Vorsitzender:

1.
Kassler, Frank-Thomas, *XX.XX.XXXX, Berlin

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Peukert, Margot, Berlin
Schriftführer:

3.
Kuß, Monika, *XX.XX.XXXX, Berlin

Kassierer:

4.
Palm, Klaus, *XX.XX.XXXX, Berlin

Verantwortlicher für Gemeinschaftsarbeit:

5.
Broetzmann, Karin, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am: 21.04.1990.
Die Satzung ist geändert und neu gefasst am:
25.04.1992 mit letzter Änderung vom: 18.09.1993.
a)
05.10.2006
König
b)
Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.

Satzung Bl.
32-41a
Beschluss Bl.
29-31, 65-77, 87
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens
aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und dem Verantwortlichen für Gemeinschaftsarbeit.

Für das Geschäftskonto haben der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassierer Einzelvollmacht. Auszahlungen sind nur auf Weisung des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden vorzunehmen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.05.2010 hat
die Änderung der Satzung in § 10 (Kassenführung) und in § 13 (Vorstand) beschlossen.
a)
30.07.2010
Müller
b)
Satzung Bl.
133-142
Beschluss Bl.
132/146/150
3b)
Nicht mehr Kassierer:
4. Palm, Klaus

Kassierer:
6.
Reim, Lars, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
20.01.2014
Loest
4a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens
aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer.

Für das Geschäftskonto haben der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassierer Einzelvollmacht. Auszahlungen sind nur auf Weisung des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden vorzunehmen.

b)
Nicht mehr Verantwortlicher für Gemeinschaftsarbeit:
5. Broetzmann, Karin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.09.2013 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und
Geschäftsbereich), § 12 (Die Mitgliederversammlung) und in § 13 (Vorstand der Kleingartensparte)
beschlossen.
a)
20.02.2014
Loest
b)
Satzung Bl.
32-41a
Beschluss
Bl. 159/175
(163-172)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.