Den Vorstand nach § 26 BGB bilden bis zu drei Personen. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so sind je zwei von ihnen gemeinschaftlich zur Vertretung des Verbandes befugt. Das Präsidium kann einzelnen Mitgliedern des Vorstandes Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, so vertritt dieses den Verband allein.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
André Kolmann
Dinslaken
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Sitzverlegung vom AG Bonn (VR 2181)
Freitext
Satzung vom 04.04.2005
Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.10.2009 geändert durch Artikel 2 der VO zur Änderung der VO über die elektr. Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen.Bisher Amtsgericht Langenfeld (Rhld.), nunmehr Amtsgericht Düsseldorf
Satzung Blatt I der Akten
Satzung Bl. II der Akte
Satzungen Bl. III und IV der Akten.
Satzung
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30.05.2011 ist die Satzung insgesamt neu gefasst.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.05.2019 ist die Satzung geändert in § 7 (Rechte und Pflichten der Mitglieder).
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 07.09.2020 ist die Satzung geändert in § 7 (Rechte und Pflichten der Mitglieder). Durch weiteren Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06.09.2021 ist die Satzung erneut geändert in den §§ 10 (Mitgliederversammlung), 11 (Verbandsrat), 12 (Präsidium) und 16 (Verbandsausschuss Leistungssport und Ausbildung). Neu eingefügt wurden § 3b (Verpflichtung gegenüber anderen Personen) und § 22a (Datenschutz).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.