Handelsregister · VR 30859 früher Amtsgericht Langenfeld

Registerinformationen

Pferdesportverband Rheinland e.V. · Amtsgericht Düsseldorf

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Pferdesportverband Rheinland e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Langenfeld

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 30859 früher Amtsgericht Langenfeld
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Letzte Eintragung
13.12.2021
Abrufstand
11.04.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

André Kolmann

Dinslaken

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Sitzverlegung vom AG Bonn (VR 2181)

Freitext

  • Satzung vom 04.04.2005
  • Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.10.2009 geändert durch Artikel 2 der VO zur Änderung der VO über die elektr. Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen.Bisher Amtsgericht Langenfeld (Rhld.), nunmehr Amtsgericht Düsseldorf
  • Satzung Blatt I der Akten
  • Satzung Bl. II der Akte
  • Satzungen Bl. III und IV der Akten.

Satzung

  • Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30.05.2011 ist die Satzung insgesamt neu gefasst.
  • Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.05.2019 ist die Satzung geändert in § 7 (Rechte und Pflichten der Mitglieder).
  • Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 07.09.2020 ist die Satzung geändert in § 7 (Rechte und Pflichten der Mitglieder). Durch weiteren Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06.09.2021 ist die Satzung erneut geändert in den §§ 10 (Mitgliederversammlung), 11 (Verbandsrat), 12 (Präsidium) und 16 (Verbandsausschuss Leistungssport und Ausbildung). Neu eingefügt wurden § 3b (Verpflichtung gegenüber anderen Personen) und § 22a (Datenschutz).

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.