Vertretungsberechtigter Vorstand: - Vorsitzende/r - stellvertretende/r Vorsitzende/r Diese sind einzeln zur Vertretung berechtigt. Für Rechtsgeschäfte von mehr als 500,-- € ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes nach § 10 Abs. 2 Ziffer 2.1 bis 2.8 erforderlich. Für Kaufverträge, Miet- und Pachtverträge über 500,00 € ist außerdem die vorherige Bekanntgabe in der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christina Esper
Greimersburg
Vorstand
Uwe Kramer
Kaisersesch
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 12.09.2012 und durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06.03.2013 in § 2 (Zweck) und in § 8 (Mitgliederversammlung) sowie durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30.09.2013 in § 10 (Vertretungsmacht des Vorstandes) geändert.
Freitext
Satzung Blatt 42-49 der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.