Vertretungsberechtigt sind der 1. und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass bei Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als 1.000,00 EUR der Vorstand verpflichtet ist, die Zustimmung des Vereinsausschusses einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Melissa Hölldampf
Spraitbach
Vorstand
Michaela Hölldampf
Spraitbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.05.2017 mit Änderung vom 30.06.2017 und 14.12.2017
Die Mitgliederversammlung vom 23.02.2018 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Aufgaben und Zuständigkeit des Vorstands) beschlossen.
Freitext
Satzung: Blatt 22-27
Satzung: Blatt 41/47
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.