Handelsregister · VR 211916
Historischer Auszug
Pferdefreunde Filder e. V. · Amtsgericht Stuttgart
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
_
Vereinsregister
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
b)
Vertretungsberechtigte
und
besondere
Vertretungsbefugnis
Blatt
a)
Satzung
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
VR
a)
Tag
der
Eintragung
b)
Bemerkungen
A
i
mtsgericht
Esslinaen
Nr.
der
a)
Name
Eintra-
b)
Sitz
gung
1
2
a)
Pferdefreunde
Filder
e.V.
b)
Ostfildern
RS
121
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
Vorsitzende.
3
4
5
a)
24.06.2013
00:
d
26
BGB
sind
der
/
di
a)
Rechtsfähiger
Verein.
a)
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
sind
der
/
die
Die
Satzung
ist
am
27.01.2013
errichtet.
Ä
Vorsitzende,
und
der
/
die
stellvertretende
R
-
Welte
-
b)
Eintragungsver-
itglied
i
fügung
BI.
14
Jedes
Vorstandsmitglied
ist
Satzung
Bl.
10
einzelvertretungsberechtigt.
b)
Nicole
Gabriela
Richter,
geb.
am
12.10.1971,
Ostfildern
-
Vorsitzende
-
Elke
Rose
Fischer,
geb.
am
18.09.1968,
Neuhausen
-
stellvertretende
Vorsitzende
-
Aufgrund
der
Verordnung
vom
27.02.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Stuttgart
über-
gegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Esslingen
am
Neckar
wurde
die
Kennziffer
21
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Vereinsregister
Blatt
VR
/&16
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
|
4
5
|
1
2
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.