Handelsregister · VR 768

Chronologischer Auszug

Pferdefreunde Eisingen Ländlicher Reit- und Fahrverein e. V. · Amtsgericht Würzburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Pferdefreunde Eisingen Ländlicher Reit- und Fahrverein e. V.

b)
Eisingen
a)
Jedes Vorstandsmitglied ist für sich allein
vertretungsberechtigt. Der Vorstand ist an die
Beschlüsse des Vereinsausschusses gebunden. Zu
Willenserklärungen, die den Verein bis zu einer Höhe von
5.000,00 DM belasten, ist die Zustimmung des
Vorstandes, von über 5.000,00 DM die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
1. Vorsitzender:
Hubert, Alfons, Landwirtschaftsmeister, Eisingen,
*XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Müller, Gerd, Koch, Eisingen, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 23.07.1977 zuletzt geändert am 18.08.1999
a)
09.04.2003
Thoma

b)
Tag der ersten Eintragung:
08.02.1979.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 10 So.
2b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Hubert, Alfons, Landwirtschaftsmeister, Eisingen,
*XX.XX.XXXX
geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Müller, Gerd, Koch, Eisingen, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2.Vorsitzenden:
Kneissl-Braun, Eva, Giebelstadt, *XX.XX.XXXX
a)
12.06.2007
Hopp
3b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Müller, Gerd, Koch, Eisingen, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
2.Vorsitzenden:
Kneissl-Braun, Eva, Giebelstadt, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
1. Vorsitzende:
Höge, Christiane, Würzburg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Guckenberger, Michael, Eisingen, *XX.XX.XXXX
a)
24.03.2009
Hopp
4a)
Jedes Vorstandsmitglied ist für sich allein
vertretungsberechtigt. Über Ausgaben, die den Verein bis
zu einer Höhe von 500,-- Euro belasten, kann jeder der
beiden Vorsitzenden alleine entscheiden. Darüber hinaus
entscheides der Vereinsausschuss bis zu einem Betrag
von 5.000,-- Euro. Für Ausgaben über 5.000,-- Euro bedarf
es der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Der
Vorstand ist an die Beschlüsse des Vereinsausschusses
gebunden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
22.06.2010
Grimbach

b)
Neue Satzung Bl. 73 - 79 SB.
Protokoll Bl. 64 - 71 SB;
5b)
Gewählt:
1. Vorsitzender:
Heim, Manfred, Eisingen, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
1. Vorsitzende:
Höge, Christiane, Würzburg, *XX.XX.XXXX
a)
25.04.2013
Axmann
6b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Heim, Manfred, Eisingen, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Guckenberger, Michael, Eisingen, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
1. Vorsitzende:
Dr. Höge, Christiane, Würzburg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzende:
Schmitt, Manuela, Eisingen, *XX.XX.XXXX
a)
08.07.2019
Axmann
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2020 hat die Änderung des § 9
(Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
a)
04.06.2020
Klingert

b)
Beschluss Bl. 119 SB;
Satzung Bl. 121 SB.
8b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzende:
Dr. Höge, Christiane, Würzburg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
1. Vorsitzender:
Schreiber, Uwe, Waldbüttelbrunn, *XX.XX.XXXX
a)
05.04.2023
Gutfrucht

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.