Vorstand i.S.d. § 26 BGB sind der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten den Verein je allein. Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von über 500,00 EUR bedarf es der Zustimmung der Mehrheit aller Vorstandsmitglieder. Für Rechtsgeschäfte über langfristige Miet- und Pachtverträge, die Aufnahme von Darlehen, die Belastung des Vereinsgrundstücks sowie die Einstellung von Mitarbeitern bedarf es der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Livia Chiara Lilly Quinzio
Nagold
Vorstand
Gianna Sophia Signe Quinzio
Nagold
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.02.2024.
Freitext
Satzung: Sonderband Blatt 4
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